Reisen Nachrichten
Airline muss Nachricht über verlegten Flug beweisen
3. Aug 2007, 09:24

Airlines sollten Kunden über Flugänderungen informieren. (Bild: dpa) © DPA
Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/tmn) - Eine Fluggesellschaft muss im Ernstfall belegen können, einen Kunden über eine Flugänderung informiert zu haben. Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
Die Aussage, der Passagier habe eine Nachricht auf die Mobilbox oder eine SMS bekommen, reicht demnach nicht aus. Hat den Kunden die Nachricht nicht erreicht, kann er Ansprüche geltend machen, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 32 C 1788/06-84).
Im verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Hamburg über Paris nach Miami und zurück für sich, seine Partnerin und ihren Sohn gebucht. Der Rückflug wurde um einen Tag verschoben. Die Familie erfuhr davon nichts und kam einen Tag zu früh zum Flughafen, musste ein Hotelzimmer nehmen und konnte sich in Hamburg nicht von Bekannten abholen lassen wie geplant.
© 2007 dpa - Deutsche Presse-Agentur
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