Computer Nachrichten
Keine Privatkopien von Musik-CDs
Von Felix Meyhoeffer 24. Sep 2007, 16:41
Das Urheberrecht für digitale Medien ist überarbeitet worden und tritt Anfang 2008 in Kraft. Bis auf wenige Ausnahmen ist das Vervielfältigen von gekauften Musik-CDs verboten und auch strafbar. Privatkopien werden lediglich geduldet, so müssen Freunde selbst gebrannter CDs einige Regeln beachten. Denn nach wie vor liegen alle Rechte weiterhin beim Urheber eines Werks. Im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind diese Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Doch unbegrenztes Vervielfältigen ist nicht erlaubt und nur auf wenige Kopien im Familien- und Freundeskreis beschränkt. Wichtig ist, dass man selber über die Originale verfügt oder sich diese von 'guten Bekannten' geliehen hat.
Weiterhin gilt, Original-CDs nur auf Kassetten oder USB-Sticks zu kopieren und nicht auf leere CD zu brennen, denn damit umgeht man den Kopierschutz und macht sich strafbar. Das Urhebergesetzt schließt im Übrigen auch DVDs und Computer-Programme mit ein und gilt auch für vermeintlich günstige Originalprodukte, die man während des Urlaubs im Ausland erworben hat.
© 2007 Global Press
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