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Mehr Rechte für Opfer von Werbe-SMS

Von Gaby Schulemann-Maier 13. Nov 2007, 15:19

Absender unerwünschter Werbe-SMS müssen künftig mit scharfem Gegenwind rechnen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sprach den Opfern jetzt mehr Rechte zu. Bisher konnten sich die Urheber der Werbung darauf verlassen, dass Mobilfunkbetreiber unter Berufung auf den Datenschutz die Weitergabe von Namen und Adressen an Privatpersonen verweigerten. Lediglich an Verbraucherschutzverbände müssen die Provider solche Daten seit 2001 aushändigen.

Laut dem aktuellen Richterspruch kann jeder Handy-Besitzer, der mit Werbe-SMS belästigt wird, die Herausgabe von Informationen über den Absender verlangen. Die Advocard-Rechtsexpertin Anja-Maren Knoop erklärt: 'Das Bundesgerichtshof-Urteil könnte Urheber lästiger Werbe-SMS endlich aus dem Schutz ihrer Anonymität holen. Wer sich durch solche Nachrichten besonders stark beeinträchtigt fühlt, kann - am besten mit Hilfe eines versierten Fachanwalts - gegen die Verantwortlichen vorgehen.'

Bereits vor einigen Jahren legten Gerichte fest, dass der Versand unerwünschter Werbe-SMS nicht zulässig ist. So entschied etwa das Landgericht Bonn, dass sie eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung darstellen, weil sie Speicherplatz belegen oder gar den Eingang wichtiger Nachrichten verhindern könnten.

© 2007 Global Press

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