Gesundheit Nachrichten
Recht: Notrufzentrale muss Rettung schicken
Von Silke Koppers 24. Jan 2008, 12:12

mp Düsseldorf - Auch bei einer unklaren Notlage muss die Notrufzentrale einen Krankenwagen schicken. Ansonsten wird fahrlässig gehandelt, wie die Richter vom Amtsgericht Stendal urteilten. Foto: Boerhinger Ingelheim/mp
Auch bei einer unklaren Notlage muss die Notrufzentrale einen Rettungswagen schicken. Ansonsten wird fahrlässig gehandelt, wie die Richter vom Amtsgericht Stendal urteilten. In dem verhandelten Fall hatte der Leiter einer Notrufzentrale keinen Rettungswagen entsendet, weil er dachte, dass Opfer sei 'nur' betrunken. Erst sechs Stunden später traf ein Rettungsfahrzeug ein, das Opfer verstarb. Der Zentralenleiter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Nach Ansicht der Richter liegt eine unklare Notlage vor, wenn es der Notruf empfangenden Rettungsleitstelle trotz intensiver Rückfragen nicht möglich ist festzustellen, ob tatsächlich eine Notlage vorliegt oder nicht. In dieser Situation muss der Bediensteter einer Rettungsleitstelle zur Abklärung des Sachverhaltes einen Rettungswagen schicken (AG Stendal, Az. 21 Ls 301 Js 982/07).
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Rotkarin 4. Feb 2008, 18:04
ist man im nothilfezentrum wird nicht geholfen wie bei meiner tochter. weil die ärzte nicht zurecht kamen haben sie nichts gemacht und uns nach hause geschickt.
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