Literatur Nachrichten


Entscheidung im «Tannöd»-Prozess

18. Mai 2008, 11:15

Andrea Maria Schenkel mit ihrem Erstlingswerk «Tannöd». © DPA

Andrea Maria Schenkel mit ihrem Erstlingswerk «Tannöd». © DPA

München - In dem Rechtsstreit um Plagiatsvorwürfe gegen die Autorin des Krimi-Bestsellers «Tannöd» wird das Landgericht München I am Mittwoch (21. Mai) das Urteil verkünden.

Der Sachbuchautor Peter Leuschner beschuldigt die Schriftstellerin Andrea Maria Schenkel, sie habe für «Tannöd» bei ihm abgeschrieben. Es ist allerdings absehbar, dass das Gericht die Klage Leuschners abweisen wird. Bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatte die Zivilkammer erklärt, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt seien. Der Vorsitzende Richter hatte betont, dass das Landgericht keine Urheberrechtsverletzung sehe.

«Tannöd» basiert auf einem ungeklärten Sechsfach-Mord auf einem oberbayerischen Einödhof im Jahr 1922. Der Münchner Journalist Leuschner recherchiert seit vielen Jahren über den Fall und hat zwei Bücher über das spektakuläre Verbrechen geschrieben. Er verlangt von Schenkel und dem Hamburger Verlag Edition Nautilus Schadensersatz und einen Stopp der Verbreitung von «Tannöd».

Von dem Buch wurden nach Verlagsangaben bislang weit mehr als eine halbe Million Exemplare verkauft. Das Erstlingswerk von Schenkel wurde damit zu einem der größten Überraschungserfolge in der deutschen Literaturszene in den vergangenen Jahren. Die 46 Jahre alte Schriftstellerin aus Nittendorf bei Regensburg wurde durch den Erfolg binnen kürzester Zeit bekannt, sie wurde mehrfach mit Preisen ausgezeichnet.

Das Gericht hatte bei der Überprüfung der beiden Bücher festgestellt, dass Schenkel offenbar tatsächlich 18 Details von Leuschner («Der Mordfall Hinterkaifeck») übernommen hat. Dies seien jedoch jedoch «keine stark prägenden Elemente» für das Buch des Tageszeitungsredakteurs. Daher reichten die Übernahmen für eine Verletzung des Urheberrechts nicht aus, meinten die Richter.

© 2008 dpa - Deutsche Presse-Agentur

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