Gesundheit Nachrichten
Wie genmanipulierte Pflanzen geduldet werden
Von Gaby Schulemann-Maier 2. Jun 2008, 16:31

mp Düsseldorf - Genetisch manipulierte Pflanzen halten unbemerkt immer mehr Einzug in die Agrarlandschaften. Zwar sind etliche Verbraucher skeptisch. Aber das ändert nichts daran, dass sie vom Gesetzgeber nicht ausreichend geschützt werden. Foto: david.nikonvscanon, Flickr/mp
Genetisch manipulierte Pflanzen halten unbemerkt immer mehr Einzug in die Agrarlandschaft. Zwar sind viele Verbraucher skeptisch. Aber das ändert nichts daran, dass sie vom Gesetzgeber nicht ausreichend geschützt werden. Im Gegenteil, Probleme werden beiseite geschoben und möglichen zukünftigen Gefahren wird somit kaum begegnet.
Ein Beispiel für genetisch veränderte Pflanzen ist der Genmais MON 810, der nicht als Lebensmittel zugelassen ist. In Deutschland wird er bereits angebaut und hat jetzt zu einem Interessenkonflikt mit einem Imker geführt. Dessen Bienen hatten Pollen des Genmais eingetragen, die so in den Honig gelangt sind. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 30. Mai 2008 festgestellt, dass Honig, der Blütenpollen dieser gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, nicht verkehrsfähig ist. Nach Auffassung der Richter stellt der Anbau eine wesentliche Beeinträchtigung des betroffenen Imkers Bablok dar, weil er solchen Honig nicht verkaufen darf. Laut Mellifera, der Vereinigung für wesensgemäße Bienenhaltung, führen auch geringste Spuren der Blütenpollen zum Verlust der Verkehrsfähigkeit, da dem Genmais die Zulassung als Lebensmittel fehlt.
Um Schaden abzuwenden, ist Bablok deshalb vor Gericht gezogen. Er hatte durchsetzen wollen, dass der Anbauer durch geeignete Maßnahmen verhindert, dass der Honig mit den Pollen der genmanipulierten Gewächse verunreinigt wird. Möglich wäre dies zum Beispiel durch das Abschneiden der Pollenfahnen oder durch die Ernte vor der Blüte. Zwar ist der Honig als nicht verkehrsfähig eingestuft worden, weichen muss nun laut der Richter aber nicht der Genmais, sondern die Bienen.
Obwohl der Hobbyimker seine Tiere seit vielen Jahren stationär in einem Bienenhaus betreut und technisch nicht auf Bienentransporte eingerichtet ist, mutet das Gericht ihm zu, die Völker während der Maisblüte an einen anderen Standort zu bringen. Nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit sei dies vom Imker zu verlangen. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass der Imker zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbauer geltend machen kann. Die Richterin gestand dem Imker zu, dass ihn eine Ausweitung des Genmais-Anbaues vor ein unlösbares Problem stellen wird. Das Urteil sei jedoch nur für diesen Einzelfall im Jahr 2008 gefällt.
Demnach können die Pollen der genmanipulierten Pflanzen weiter umherfliegen und ungehindert weitere Teile des Ökosystems berühren. Welche Folgen sich daraus langfristig für Tiere und andere Pflanzen ergeben, ist nicht abzusehen. Noch viel weniger sind die Langzeitfolgen bekannt, die sich für die gesamte Lebensmittelwirtschaft und letztlich für den Menschen ergeben könnten. Meist fangen ökologische Katastrophen im Kleinen an und sie betreffen zu Beginn Tiere, die von vielen Menschen kaum wahrgenommen werden. So ist es in einigen Teilen Deutschlands und auch bereits in Italien zu einem Bienensterben gekommen, das wahrscheinlich ebenfalls durch die Pollen von Genmais hervorgerufen wurde. Die Tiere sind durch den Kontakt mit den Pollen vergiftet worden.Biologen wissen, dass sich der Eintrag von Gift in die Nahrungskette zuerst an deren kleinsten Gliedern zeigt, also häufig an den Insekten. In der Vergangenheit haben sich schädliche Stoffe über die Nahrungskette häufig auf verschlungenen Pfaden bis zum Menschen ausgebreitet. Deshalb ist zu befürchten, dass irgendwann auch jene Menschen mit genmanipulierten Substanzen in Berührung kommen, die solche Pflanzen freiwillig nie essen würden.
Noch ist es nur die Imkerei, die die vom Genmais-Hersteller Monsanto zu verantwortenden Zulassungsdefizite ausbaden muss. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass das Problem in Zukunft sehr viel komplexer wird. Je mehr genmanipulierte Pflanzen in die Natur eingebracht werden, desto weitere Kreise wird der Sachverhalt ziehen - für alle Menschen. Der Gesetzgeber wäre gefragt, um die Verbraucher vor langfristigen, derzeit noch nicht absehbaren Gesundheitsschäden zu bewahren. Imker zum Umzug ihrer Bienenvölker zu zwingen, kann keine Lösung sein (Verwaltungsgericht Augsburg, Az.: AU 7K07.276). Gaby Schulemann-Maier/mp
© 2008 Global Press
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