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Neue juristische Runde um Waldschlößchenbrücke
19. Jun 2008, 16:00

Angela Merkel in Dresden. © DPA
Dresden - Nutzt die vom Aussterben bedrohte Fledermaus Kleine Hufeisennase das Elbtal bei Dresden als Flugstrecke? Welche Auswirkungen hat ein Brückenbau auf Insekten wie Eremit (Käfer), Grüne Keiljungfer (Libelle), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Spanische Flagge (Falter)?
Umweltschützer sehen das Leben all dieser Tiere bedroht, wenn die umstrittene Waldschlößchenbrücke im UNESCO- Welterbe Dresdner Elbtal entsteht. Eine andere Drohung könnte bereits im Juli Realität werden. Dann will die UNESCO wegen des Brückenbaus über eine Aberkennung des Welterbetitels entscheiden.
Unter diesen Vorzeichen sitzen Juristen seit Donnerstag in Dresden erneut zu Gericht und müssen sich dabei auch als Tier-Experten beweisen. Für Laien sind bisherige Urteile, Revisionen und Eilanträge zur Waldschlößchenbrücke kaum noch zu überblicken. Bei der jetzigen Verhandlung am Dresdner Verwaltungsgericht geht es aber ums Ganze. Die Richter müssen klären, ob der Planfeststellungsbeschluss für die Brücke vom Februar 2004 rechtens ist. Damit steht das Baurecht im Fokus. Drei Umweltverbände geben an, schon vorher Mängel aufgezeigt zu haben.
«Wir werfen dem Regierungspräsidium Dresden vor, nicht alle Belange des Naturschutzes ausreichend geprüft zu haben», erklärt der Sprecher der klagenden Verbände, Achim Weber. Er sei froh, dass nun endlich «sachlich und fachlich» diskutiert werde. Weber weiß, welche Emotionen das Thema in Dresden auslöst. Vielen Bürgern beschert das Wort Waldschlößchenbrücke ein akutes Sättigungsgefühl. Seit November 2007 wird die Brücke trotz der noch ausstehenden Entscheidung im sogenannten Hauptsache-Verfahren gebaut.
Inzwischen hat die UNESCO klar gemacht, dass der Welterbetitel futsch ist, wenn weiter Beton in die Landschaft fließt. Aber nicht nur das macht vielen Einwohnern Sorgen. Nicht wenige finden das Bauwerk architektonisch missraten. Mit einem Tunnel anstelle der Brücke wollen sie nun den äußeren Schein wahren. Die Befürworter der überirdischen Lösung hingegen wähnen die 500 000 Einwohner zählende Stadt bei weiterer Bauverzögerung vor einem Verkehrskollaps.
Die Dresdner Verwaltungsrichter interessieren solche Einwände nicht. Zum Auftakt der Verhandlung trug Richterin Elke Schroeder die Positionen der Prozessparteien im bisherigen Rechtsstreit vor. Kläger sind die Naturschutzverbände Grüne Liga Dresden, NABU und BUND. Der Beklagte ist der Freistaat Sachsen mit dem Regierungspräsidium Dresden. Die Landeshauptstadt Dresden sitzt als «Beigeladener» mit am Tisch.
Die Liste der Vorwürfe ist lang. Die Umweltschützer monieren auch, dass die Behörden die Elbwiesen an der betroffenen Stelle nicht zum Vogelschutzgebiet erklärten. Dabei sei hier der Ruf des seltenen Wachtelkönigs vernommen worden. Neben der Kleinen Hufeisennase - dem Wappentier der Brückengegner - sehen die Kläger vor allem das artverwandte Große Mausohr und die Mopsfledermaus gefährdet. Für sie berge der Bau ein «unmittelbares Kollisionsrisiko».
Der Staat hält mit Anwälten und Gutachtern dagegen und verweist auf die Auflagen. So soll künftig auf der Brücke nur Tempo 30 gelten, statt üblicher Lampen ist insektenschonende LED-Beleuchtung geplant. Auch solche Argumente spielen eine Rolle: «Je kleiner der Durchmesser einer Lichtquelle, desto geringer die Anlockwirkung für Insekten», heißt es im Prozess. Hochfliegende Fledermäuse seien «lichttoleranter» und könnten die Brücke ungehindert passieren.
© 2008 dpa - Deutsche Presse-Agentur
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