Gesundheit Nachrichten
Zahnärzte dürfen keine Faltenunterspritzung vornehmen
Von Karin Linke 24. Jul 2008, 17:23
Mit einer Faltenunterspritzung im Gesicht eines Patienten führt ein Zahnarzt eine Behandlung aus, die nicht zur Zahnheilkunde gehört. Damit verstößt er gegen die Approbationsordnung für Ärzte und gleichzeitig auch gegen das Heilpraktikergesetz. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden. In dem verhandelten Fall verhängte das Gericht einen Strafbefehl über 9 000 Euro über einen Zahnarzt. Als Begründung führten die Richter auf, dass er nicht dazu befugt sein, sogenannte Filler wie etwa Hyaluronsäure zur Faltenbehandlung zu spritzen.
Die Behandlung von Falten scheint für etliche Zahnmediziner in der Vergangenheit ein lukratives Geschäft gewesen zu sein: 'Viele Zahnärzte haben sich in den letzten Jahren ungestört auf diesem Gebiet betätigt, ohne dass bislang irgendeine Beanstandung erfolgt ist', kritisiert Dr. Matthias Gensior, Generalsekretär der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD). Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist der Ansicht, dass es Zeit wird, diesem Verhalten Einhalt zu gebieten.
Im Sinne der Patientensicherheit plädiert die GÄCD für die Einhaltung einer sogenannten Fachbezogenheit und die Spezialisierung in der Ausbildung des jeweiligen Arztes. Bei der Faltenunterspritzung handelt es sich um einen Eingriff, der in den Bereich der Schönheitschirurgie und auch in den der Hautärzte fällt. Patienten sollten über mögliche Risiken gründlich aufgeklärt werden. Zu den Komplikationen, die bei dem Glättungsverfahren für die Gesichtshaut auftreten können, gehören Knötchenbildung (Granulome), Schwellungen und Rötungen oder noch erheblich gravierendere Folgen. Wer sein Gesicht verschönern lassen möchte, sollte sich deshalb an einen hierfür ausgebildeten Spezialisten wenden. Dieser kennt sich mit möglichen Risiken aus und kann im schlimmsten Fall Gegenmaßnahmen ergreifen (Amtsgericht Düsseldorf, AZ: 10 Js 274/07).
© 2008 Global Press
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