Viele Menschen teilen sich gern im Internet mit. Sogenannte Blogs, also Online-Tagebücher oder -Journale, sind hierfür ideal. Sie sind leicht einzurichten und lassen sich ohne großen Aufwand mit Beiträgen füllen. Allerdings sind hierbei rechtliche Aspekte zu beachten.
In einem Blog gilt wie in jedem anderen Bereich des Internets: Stellungnahmen und Meinungsäußerungen sind erlaubt, solange sie neutral formuliert sind und keine Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen. Verleumdung und Beleidigung sind demnach verboten und können rechtlich verfolgt werden. Da das Internet nichts 'vergisst' und Blogs normalerweise öffentlich einsehbar sind, könnten die verleumdeten Personen sehr leicht auf die Schmähbeiträge aufmerksam werden und den Autor verklagen.
Aus E-Mails oder anderweitigen Korrespondenzen sollte sicherheitshalber nur dann zitiert werden, wenn der Autor des entsprechenden Textes dem schriftlich zugestimmt hat. Wer ungefragt Textpassagen veröffentlicht, die aus einer privaten Korrespondenz stammen, begibt sich rechtlich auf dünnes Eis.
Fotos lockern einen Blog wunderbar auf. Allerdings ist bei der Auswahl der Bilder zu beachten, dass die Persönlichkeitsrechte der auf den Fotos gezeigten Personen nicht verletzt werden dürfen. Zudem ist es wichtig, die Urheberrechtsfrage zu klären, falls die Bilder nicht vom Blog-Autor selbst angefertigt worden sind. Im Internet aufgestöberte Fotos unterliegen normalerweise dem Urheberrecht, so dass sie nicht einfach in einem Blog verwendet werden dürfen. Die Einholung einer schriftlichen Erlaubnis des Fotografen oder Inhabers des jeweiligen Urheberrechtes ist Pflicht.
In regelmäßigen Abständen, am besten mindestens alle zwei Tage, ist ein Blog auf Kommentare von Lesern hin zu überprüfen. Weil in vielen Fällen jeder Besucher Blog-Beiträge kommentieren kann, besteht die Gefahr, dass jemand einen Kommentar hinterlässt, der gesetzeswidrig sein könnte. Auch kommt es oft vor, dass unerwünschte Werbung in Kommentare eingebunden wird. In einem gut gepflegten Blog haben solche Spam-Nachrichten nichts zu suchen und sollten vom Betreiber gelöscht werden.
Laut dem deutschen Gesetz gelten Blogs als sogenannte Telemedien. Das Telemediengesetz verpflichtet die Betreiber dazu, einer bestimmten Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Hierzu gehört die Angabe eines Impressums, sofern es sich um ein geschäftsmäßig betriebenes Online-Journal handelt. Eltern, deren Kinder aktiv bloggen, sollten ein Auge auf diese Internet-Aktivitäten haben. Viele Heranwachsende wissen nicht, dass beispielsweise Bilder mit Urheberrechten belegt sind. Auch schießen die Sprösslinge mitunter verbal über ihr Ziel hinaus und verleumden möglicherweise eine Person öffentlich. Hier sollten die Eltern regulierend eingreifen und ihre Kids über die rechtliche Situation aufklären. Gaby Schulemann-Maier/cid © 2008 Global Press
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Cialis 9. Mär 2010, 01:35
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