Recht im Verkehr


Auffahrender muss Fahrfehler des anderen beweisen

29. Sep 2009, 14:43

Saarbrücken - Wer auffährt muss beweisen, dass der vorausfahrende Autofahrer einen Fahrfehler begangen hat. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in einem Urteil.

Lasse sich der Unfallhergang nicht aufklären, hafte stets der Auffahrende. Denn gegen ihn spreche der sogenannte Anscheinsbeweis (Az.: 4 U 347/08). Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und wies die Klage einer Autofahrerin ab. Die Klägerin war auf der Autobahn mit ihrem Wagen auf ein vorausfahrendes Auto aufgefahren. Sie machte geltend, der Autofahrer sei kurz vor ihr von der rechten auf die linke Spur gewechselt und habe dadurch den Auffahrunfall verursacht. Der Autofahrer bestritt dies. Das Landgericht ging daraufhin von einer Mithaftung beider aus.

© 2009 dpa - Deutsche Presse-Agentur

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