Internet Nachrichten


Vorsicht bei Markennamennennungen im Internet

Von Gaby Schulemann-Maier 12. Nov 2009, 10:31

cid Düsseldorf - Bei der Nennung von Markennamen im Internet sollte stets Vorsicht geboten sein. Wer zum Beispiel in einem Blog von schlechten Erfahrungen mit einem bestimmten Produkt berichtet, könnte irgendwann Post von einem Anwalt erhalten. Screenshot: cid

cid Düsseldorf - Bei der Nennung von Markennamen im Internet sollte stets Vorsicht geboten sein. Wer zum Beispiel in einem Blog von schlechten Erfahrungen mit einem bestimmten Produkt berichtet, könnte irgendwann Post von einem Anwalt erhalten. Screenshot: cid

Bei der Nennung von Markennamen im Internet sollte stets Vorsicht geboten sein. Wer zum Beispiel in einem Blog von schlechten Erfahrungen mit einem bestimmten Produkt berichtet, könnte irgendwann Post von einem Anwalt erhalten.

Etliche Produktbezeichnungen sind eingetragene Markennamen und es kann schnell zu Ärger kommen. So sind beispielsweise schon vor einigen Jahren die Betreiber von Haustier-Internetseiten dahingehend abgemahnt worden, dass sie den Namen einer Anti-Haftbeschichtung nicht mehr verwenden durften. Genannt worden ist das Produkt auf den Webseiten, weil seine Ausdünstungen anscheinend in mehreren Fällen zu - teils tödlichen - Vergiftungen bei Kleintieren geführt hatten.

Wer in Online-Auktionen Produkte anbietet und in der Beschreibung erwähnt, sie erinnern an einen speziellen Markenartikel, kann damit ebenfalls auf die Nase fallen. Es ist demnach bei der Wortwahl genau darauf zu achten, keine Markenrechte zu verletzen. Fallstricke können sogar an Stellen lauern, mit denen man zunächst nicht rechnet. Das hat jüngst auch die Betreiberin der Web-Präsenz 'Hausfrauenseite.de' zu spüren bekommen. Sie hatten ein Rezept für 'Dresdner Stollen' veröffentlicht. Daraufhin ist sie vom Schutzverband Dresdner Stollen e.V. angeschrieben und darauf hingewiesen worden, dass sie diesen Markennamen nicht verwenden darf. Umschreibungen wie 'Stollen nach Dresdner Art' sollen laut dem Magazin 'Silicon.de' ebenfalls nicht gestattet sein. Die Webseiten-Betreiberin hat das Rezept inzwischen in 'Christstollen' umbenannt.

Um herauszufinden, welche Markennamen geschützt sind, hilft ein Blick in die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes, die unter https://dpinfo.dpma.de/ im Internet zu finden ist.

© 2009 Global Press

Kommentiere diesen Artikel

Ihre Meinung!

Zur Zeit sind keine Kommentare für diesen Beitrag vorhanden.
Hier als erster einen neuen Kommentar verfassen

Mehr in Internet

  • Traurige Party

    Traurige Party
    Die Musikwelt trauert um Adam Yauch: Der Beastie-Boys-Gründer, besser als MCA bekannt, erlag vor wenigen Tagen seinem Krebsleiden. 'Er war ... ... mehr

  • Wehrlose Wiedergänger

    Wehrlose Wiedergänger
    Dass Untote sterben, mutet ein wenig widersinnig an. Dennoch kann genau dies in der kostenlosen iOS-App 'Zombiez!' passieren, wenn man nicht ... ... mehr

M&C WebTV

Kino
Auto
Live Konzerte

Mehr in Internet

  • Vielleicht weiß Dr. Google Rat?

    Vielleicht weiß Dr. Google Rat?
    Google hilft bei vielen Fragen weiter. Bei Krankheits-Diagnosen sollte man jedoch Vorsicht walten lassen. ... mehr

  • Auf der schiefen Bahn

    Auf der schiefen Bahn
    So manche Ingenieurslaufbahn begann vermutlich bereits im Kinderzimmer. Ausgefeilte Lego-Bauten, kreative Bauklotz-Gebilde und pfiffig verlegte ... ... mehr

  • Rente mit 16?

    Rente mit 16?
    Altersvorsorge ist ein Thema, über das 16-Jährige vermutlich nicht so intensiv nachdenken wie Berufseinsteiger oder diejenigen, die bereits ... ... mehr

  • Unsicheres Gezwitscher?

    Unsicheres Gezwitscher?
    Twitter hat offenbar eine undichte Stelle: Hacker sollen mehrere tausend Passwörter erbeutet haben, die zu Konten des Kurznachrichtendienstes ... ... mehr

  • Tafeln wie Lord Stark

    Tafeln wie Lord Stark
    Sie intrigieren, morden und huren herum, was das Zeug hält. Und wenn sie davon eine Pause brauchen, ergehen sie sich in fürstlichen Gelagen: ... ... mehr

  • Provokation oder Ansporn?

    Provokation oder Ansporn?
    Kurz nachdem die Klage der Verleger wieder auf den Tisch kam, nominiert das Grimme Institut den Zankapfel Tagesschau-App für einen Online Award. ... mehr

  • Wie viel Java steckt in Android?

    Wie viel Java steckt in Android?
    Google hat kopiert: Ein US-Gericht entschied, dass der Suchmaschinenriese Java-Technologien von Oracle verwendete, um sein mobiles Betriebssystem ... ... mehr

  • Neelie Kroes zweifelt an ACTA

    Neelie Kroes zweifelt an ACTA
    EU-Kommissarin Neelie Kroes sieht schwarz für ACTA: Bei der Blogger-Konferenz Republica gab sie zu verstehen, dass das von zahlreichen Netzaktivisten ... ... mehr

Information zu den Werbeformen

Informationen für Werbetreibende