Recht im Verkehr
Vorfahrt für Radler auch in verkehrter Richtung
15. Feb 2010, 14:41

Radfahrer, die die falsche Straßenseite benutzen, müssen beim Zusammenstoß mit einem Auto ein Drittel der Schadenssumme übernehmen. (Bild: dpa) © DPA
München - Fährt man als Radfahrer auf dem vorgeschriebenen Radweg in die falsche Richtung, heißt das nicht automatisch, dass man deshalb die Vorfahrt verliert.
Eine Radlerin, die auf der verkehrten Seite unterwegs war, muss nach einem Zusammenstoß mit einem abbiegenden Auto im August 2008 lediglich ein Drittel des Schadens zahlen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag (15. Februar) veröffentlichten Urteil entschieden (AZ 343 C 5058/09). Zu zwei Dritteln muss der Autofahrer die Reparaturkosten selbst tragen.
Der Fahrer hatte nach rechts abbiegen wollen. Die Radlerin, die ihm auf dem Radweg der Vorfahrtsstraße in falscher Richtung entgegenkam, sah er zwar, schätzte aber ihre Entfernung falsch ein. Er bog ab, ohne sie im Auge zu behalten. Bei dem folgenden Zusammenstoß entstand an dem Wagen ein Schaden von rund 2500 Euro. Die Radfahrerin weigerte sich, die Reparaturkosten zu übernehmen, da der Autofahrer ihre Vorfahrt missachtet habe.
© 2010 dpa - Deutsche Presse-Agentur

