Internet Reportagen


Provokation oder Ansporn?

Die umkämpfte Tagesschau-App ist für den Grimme Online Award nominiert

Von Annekatrin Liebisch 9. Mai 2012, 12:47

Das Grimme-Institut nominierte dieses Jahr erstmals Apps für seinen Online Award - und sorgt potenziell für Zündstoff. © Grimme-Institut

Das Grimme-Institut nominierte dieses Jahr erstmals Apps für seinen Online Award - und sorgt potenziell für Zündstoff. © Grimme-Institut

Die Onlinewelt ist in Bewegung - also beschloss das Grimme-Institut, sich mitzubewegen. Zum ersten Mal konkurrierten in diesem Jahr auch Apps um eine Nominierung für den Grimme Online Award, das Qualitätssiegel für deutschsprachige Online-Angebote. Zwei schafften es unter die 25 Finalisten. Zum einen die smartphonetaugliche Ausgabe der 'Frankfurter Rundschau' - zum anderen die heiß diskutierte Tagesschau-App. Eine Entscheidung mit Signalwirkung?

Die Tagesschau-App ist für einen Grimme Online Award nominiert - und immer noch ein Dorn im Auge klagender Verleger. © ARD-aktuell

Die Tagesschau-App ist für einen Grimme Online Award nominiert - und immer noch ein Dorn im Auge klagender Verleger. © ARD-aktuell

Eine knappe Woche vor Bekanntgabe der Nominierten ertönte die Ringglocke im Streit um die Tagesschau-App erneut: Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erklärte die Gespräche mit ARD und ZDF für gescheitert und bekundete, dass die von ihm gestützten Verlage an ihrer Klage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln festhalten wollen.

Zu viel Text? Verleger sehen im Angebot der Tagesschau-App einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. © ARD-aktuell

Zu viel Text? Verleger sehen im Angebot der Tagesschau-App einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. © ARD-aktuell

Acht Verlage, darunter die Axel Springer AG und der Süddeutsche Verlag, sehen durch die kostenlose Tagesschau-App den Wettbewerb verzerrt: Denn das mobile Angebot der ARD-Nachrichten umfasst neben Videos auch einen nicht unerheblichen Textanteil - ohne den Sendungsbezug, der im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben wird, wie der BDZV kritisiert.

Eigentlicher Streitpunkt scheint jedoch eher die Finanzierung der Tagesschau-App zu sein: Sie steht dem Endverbraucher kostenlos bei Google Play oder im iTunes Store zur Verfügung, im Gegensatz zu den App-Angeboten der klagenden Verlage.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ist im Gegensatz zum Nominierungskomitee des Grimme Online Award kein Fan der Tagesschau-App. © www.bdzv.de

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ist im Gegensatz zum Nominierungskomitee des Grimme Online Award kein Fan der Tagesschau-App. © www.bdzv.de

Dass die User nicht bereit seien, für deren Inhalte zu zahlen, so lang die ARD ähnliche gratis anbiete, steht für die Kläger außer Frage. Das Argument der ARD, dass die Tagesschau-App 'keineswegs kostenlos, sondern durch Ihre Gebühren bezahlt' sei, macht die Sache für den BDZV nicht besser: 'Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden', beschwerte sich deren Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff bereits im Juni 2011. 'Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse.

Die Frankfurter Rundschau ist sichtlich stolz auf ihre Nominierung - sie ließ zur Feier eine kostenlose Sonderausgabe springen. © Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG

Die 'Frankfurter Rundschau' ist sichtlich stolz auf ihre Nominierung - sie ließ zur Feier eine kostenlose Sonderausgabe springen. © Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG

'

Angesichts dieser verhärteten Fronten hätten die lobenden Worte, mit denen das Grimme-Institut den Zankapfel bedenkt, durchaus das Potenzial, als Provokation aufgefasst zu werden: 'Die App der Tagesschau ermöglicht kompakt und anschaulich einen stets aktuellen Einblick in das Nachrichtengeschehen', heißt es in der Nominierungsbegründung. 'Alle Beiträge werden in hoher inhaltlicher und technischer Qualität für eine mobile Nutzung übersichtlich aufbereitet (...).

Die Tabletausgabe der Frankfurter Rundschau ist hervorragend gelungen. Findet auch die ARD. © Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG

Die Tabletausgabe der 'Frankfurter Rundschau' ist hervorragend gelungen. Findet auch die ARD. © Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG

So spricht diese App auch andere Zielgruppen an als das klassische Fernseh- und Internet-Angebot - unter Beibehaltung der Seriosität und Zuverlässigkeit der 'Marke Tagesschau'', resümiert das Nominierungskomitee, dem unter anderem auch Brigitte Baetz angehörte. 'Die App ist eines der besten Angebote, das bei uns eingereicht wurde', erklärt die Medienjournalistin auf Nachfrage, 'Medienpolitik spielte bei der Nominierung der Tagesschau-App keine Rolle.

'

Und das will der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger auch gar nicht anzweifeln: 'Dass es sich bei der Tagesschau-App journalistisch und technisch um ein exzellentes Produkt handelt, steht außer Frage', betont dessen Sprecher Hans-Joachim Fuhrmann. 'Ob es den Grimme-Preis verdient, das muss die Jury entscheiden. Aber das ändert überhaupt nichts an unserer grundsätzlichen Position, dass dieses presseähnliche Angebot gegenüber den Verlagen total unfair ist und mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag wenig zu tun hat.'

Ein wenig dürfen sich die Verleger die Nominierung der Tagesschau-App dennoch zu Herzen nehmen: 'Sie sollten sie als Herausforderung verstehen, gleichwertige Produkte herzustellen', findet Brigitte Baetz. Im Falle der ebenfalls nominierten, pro Ausgabe 79 Cent teuren App der 'Frankfurter Rundschau' sei das ja bereits gelungen, meint ausgerechnet Dr. Kai Gniffke, Redakteur der Tagesschau-App: 'Mit viel Mut und Kreativität haben die Digitalredakteure der in der Vergangenheit so gebeutelten Frankfurterin ein klasse Ding rausgehauen. Chapeau!', lobt er, und ergänzt: 'Deshalb höre ich nicht auf, weiter an eine gedeihliche Koexistenz von öffentlich-rechtlichen und Verlagsangeboten in der digitalen Welt zu glauben.'

Der Grimme Online Award wird übrigens am 20. Juni in Köln verliehen - unweit des zuständigen Landgerichts und fast auf den Tag genau ein Jahr, nachdem die Verlage ihre Klage einreichten.

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