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Änderungen ab 2020 – Was ändert sich?

December 26, 2019 by Oliver Lippert

Das Jahr 2020 steht vor der Tür und klopft schon zaghaft, ist ungeduldig und will hinein. Möchte uns den Weg in ein neues Jahrzehnt eröffnen. Das möchte ich zum Anlass nehmen, um einige der kommenden Veränderungen aufzuzeigen. Viel Spaß also beim Änderungen ab 2020 – Was ändert sich? Hier gibt es kommende Gesetzesänderungen, neue Paragraphen und einiges mehr.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Verstoß Sanktion ab 2019 Sanktion ab 2020
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen 20 € 55 €
mit Behinderungen 30 € 70 € + 1 Punkt
länger als 1 Stunde 30 € 70 € + Punkt
länger als 1 Stunde mit Behinderung 35 € 80 + 1 Punkt
mit Gefährdung 80 € + Punkt
mit Sachbeschädigung 100 € + 1 Punkt
Unzulässiges Halten auf Radschutzstreifen 20 € 55 €
mit Behinderung 30 € 70 €
mit Gefährdung 80 €
mit Sachbeschädigung 100 €
Abbiegen mit einem Kfz über 3,5 t mit höherer Geschwindigkeit als Schritttempo 70 € + 1 Punkt
Halten in zweiter Reihe 15 € 55 €
mit Behinderung 20 € 70 € + 1 Punkt
mit Gefährdung 80 € + 1 Punkt
mit Sachbeschädigung 100 € + 1 Punkt
Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt 35 € 55 €
mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 65 € 70 €
Parken auf Behindertenparkplatz ohne Berechtigung 35 € 55 €
Parken auf E-Euto-Stellplatz 55 €

2. Ab Januar 2020 gibt es für Trennungskinder mehr Unterhalt

Grund dafür ist die neue Düsseldorfer Tabelle, die zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Alter

Ab 2020

Ab 2021

Unter 6 Jahre

369 Euro

378 Euro

6 – 11 Jahre

424 Euro

434 Euro

12 -17 Jahre

497 Euro

508 Euro

Volljährige

530 Euro

Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen

860 Euro

3. höherer Mindestlohn

Dieser steigt von 9,19 auf 9,35 Euro. Ausgenommen sind davon aber folgende Gruppen: Jugendlich unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende während der Berufsausbildung, Praktikanten, wenn das Praktikum während der Schul- oder Hochschulzeit Pflicht ist, Praktikanten, wenn das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert und der beruflichen Orientierung oder der Aufnahme eines Studiums dienst, Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach dem Beenden der Arbeitslosigkeit, Ehrenamtliche.

4. Ab dem 1. Januar 2020 werden einkommensschwache Familien unterstützt, da der Kinderzuschlag und der Kinderfreibetrag erhöht wurde. Ersterer liegt ab 2020 bei 185 €, die oberen Einkommensgrenzen fallen zudem weg und das Einkommen wird nur noch zu 45% berechnet, wenn es über den Bedarf hinausgeht. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 5.172 Euro je Kind.

5. Außerdem verändert sich die Ausbildung in folgenden Berufen: AltenpflegerIn, Gesundheits- und KrankenpflegerIn und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn. Diese waren bisher eigenständig, werden aber ab 2020 zusammengeführt als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Es kann zwischen vier Vertiefungsrichtigungen gewählt werden.

6. Für neu zugelassene Pkw gilt ab 2020 ein neuer CO2-Grenzwert. Ein Neuwagen darf dann nicht mehr als 95g CO2/km ausstoßen.

7. Ab 2020 gilt für Haushalte die Pflicht für ein sogenanntes intelligentes Messsystem. Dieses benötigen ab nächstes Jahr alle Haushalte, die einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh aufweisen. Die Daten werden auch automatisch an den Stromversorger und den Netzbetreiber übermittelt.

8. 2020 wird es in Berlin einen – einmaligen – neuen Feiertag geben. Es ist der 8. Mai 2020. An diesem Tag jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal.

9. Ab dem 1.1.2020 wird jeder überall einen Kassenbon bekommen. Selbst dort, wo es bislang nicht üblich war. Mit dieser Regelung soll der Steuerbetrug eingedämmt werden.

10. Ab dem 1. März 2020 gibt es eine (Masern-)Impfpflicht bei Kitas. Für Kinder, die schon dorthin gehen, gilt eine verlängerte Frist bis Mitte 2021. Bei nicht-einhalten gibt es Bußgeld bis zu 2.500 Euro.

11. Die Bahnpreise sinken. Die DB gibt die Ersparnisse (Mehrwertsteuer sinkt von 19 auf 7%) an die Kunden weiter und erhöht auch nach langer Zeit die Tickets nicht.

12. Die Pakete werden dafür teurer. Bei einem bis 2kg schwerem Päckchen in mittlerer Größe steigt der Preis von 4,50 auf 4,79€. Die Pakete bis 10kg und bis 31,5kg steigen um jeweils einem Euro an. 10,49€ und 18,49€ sind die neuen Preise.

13. Die Arbeitslosenversicherung sinkt den Beitrag von 2,5% auf 2,4%.

14. Die EEG-Umlage steigt um 5,5% auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

15. Die Sonntagseinkäufe in Polen werden ab 2020 deutlichen Einschränkungen unterliegen, teilt das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum mit. Ab dem nächsten Jahr werden sich nämlich die Ladenschlussregeln in Polen verschärfen. Verbraucher können dann nur noch an sieben Sonntagen im Jahr in den polnischen Großgeschäften einkaufen. Auch die Bewohner der deutschen Grenzregion konnten früher ausweichen. Dieses Shopping-Schlupfloch hat nun ein Ende.

„Ab Januar 2020 gilt in Polen ein grundsätzliches Verkaufsverbot am Sonntag“, berichtet Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eine Ausnahme bilden sieben Sonntage im Jahr, an welchen man in den Supermärkten und größeren Geschäften einkaufen kann. „In den Einkaufszentren wird man nur an wenigen Sonntagen stöbern können: Ende Januar, April, Juni und August sowie vor Ostern und Weihnachten.“ Geschlossen bleiben die Großgeschäfte auch an gesetzlichen Feiertagen, wie zum Beispiel am 6. Januar, 1. Mai, 15. August oder am 11. November.

Bäckereien und Konditoreien, Apotheken und Tankstellen sind von den Ladenschlussregelungen ausgenommen. „Auch Geschäfte, in denen der Eigentümer persönlich an der Theke steht, dürfen ihre Türen sonntags öffnen“, erklärt Guzenda.

Einen Kalender mit den Schließtagen für das Jahr 2020 hat das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum hier veröffentlicht. Mit ihm können Verbraucher schnell überprüfen, an welchen Tagen der Großeinkauf in Polen noch möglich ist.

Es gibt natürlich noch zahlreiche weitere Änderungen.

(**)(**)

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